FAQs - Studium

Ich bin nach Ende der Anmeldefrist im Status „auf Warteliste“ - was bedeutet dies?

Sofern der Status "auf Warteliste" vermerkt ist, sind Sie nicht fix zur Prüfung zugelassen, können aber nach Maßgabe frei gewordener Plätze (durch Abmeldung oder Nichterscheinen angemeldeter Studierender) mit Zustimmung der Prüfer*in ggf. an der Prüfung teilnehmen.

In vielen Fällen gelingt es auch, Studierenden "auf Warteliste" die Teilnahme zu ermöglichen, wenn kurzfristig noch ein größerer Raum reserviert und die Teilnehmer*innenzahl erhöht werden kann.

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