FAQs - Studium
Ich möchte meine Prüfungsnote verbessern. Darf ich eine positiv abgelegte Prüfung wiederholen?
Die Studierenden sind laut UG 2002 (geltende konsolidierte Fassung vom 24.01.2018) §77.(1) berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
Mehr Details finden Sie in der Satzung der Universität Wien.